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   RG, 05.06.1939 - 3 D 1041/38   

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https://dejure.org/1939,422
RG, 05.06.1939 - 3 D 1041/38 (https://dejure.org/1939,422)
RG, Entscheidung vom 05.06.1939 - 3 D 1041/38 (https://dejure.org/1939,422)
RG, Entscheidung vom 05. Juni 1939 - 3 D 1041/38 (https://dejure.org/1939,422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zum "Aufwand" i. S. des § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO. können auch Werbekosten und Zinsen gehören, die für den Geschäftsbetrieb aufgewendet werden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 73, 229
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BFH, 26.03.1968 - IV 63/63

    Voraussetzungen für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Die Urteile des Reichsgerichts II 412/13; 3 D 1041/38 vom 5. Juni 1939 (RStBl 1939, 1165) sprechen nur davon, daß ein sachverständiger Dritter sich den erforderlichen Überblick über die Vermögenslage ohne erhebliche Schwierigkeiten müsse verschaffen können.
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Zu der Verurteilung wegen Aufwandes (§ 240 Abs. 1 Nr. 1 KO) ergeben die Feststellungen in hinreichendem Umfange, dass der Angeklagte durch seine Ausgaben für Kredite, für Reisen, für Teilnahme an Ausstellungen Beträge ausgegeben hat, die das Mass des Notwendigen und Üblichen überstiegen und zu dem Vermögen und Einkommen der Gesellschaft in keinem angemessenen Verhältnis standen (vgl RGSt 70, 260; 73, 229; Urteil des Senats vom 8. Januar 1952 - 1 StR 671/51).
  • BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56

    Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche

    Das Landgericht wird daher in eine erneute Prüfung der Frage des übermäßigen Aufwands einzutreten und hierbei die von der Rechtsprechung (RGSt 70, 260; 73, 229; BGHSt 3, 23, 25 f) [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51] entwickelten Grundsätze zu beachten haben.
  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78

    Einreichen eines Darlehensantrages mit falschen Angaben über den Kaufpreis für

    Es kann offen bleiben, ob diese Aufwendungen schon als übermäßige Beträge angesehen werden können (vgl. hierzu RGSt 73, 229, 230; BGHSt 3, 23, 26).
  • BGH, 04.09.1979 - 3 StR 242/79

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen fortgesetzten Betrugs und

    Zutreffend geht das Landgericht allerdings davon aus, daß das Merkmal "Aufwand" in § 240 KO aF und das - ohne die gesetzgeberische Absicht einer Bedeutungsänderung (BT-Drucks. 7/5291 S. 18) - an seine Stelle getretene Merkmal "unwirtschaftliche Ausgaben" in § 283 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht nur private, sondern auch betriebliche Ausgaben erfaßt (RGSt 42, 278, 280; 73, 229, 230; BGHSt 3, 23, 26).
  • BGH, 31.01.1961 - 1 StR 463/60

    Aufwandbegriff innerhalb des einfachen Bankrotts - Fahrlässigkeit bezüglich einer

    Unter Aufwand im Sinne des § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO sind Ausgaben zu verstehen, die das Maß des Notwendigen und üblichen Überschreiten und zu dem Gesamtvermögen des Schuldners in keinem angemessen Verhältnis stehen (RGSt 70, 260; 73, 229; BGHSt 3, 23, 26) [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51].
  • BGH, 09.06.1953 - 1 StR 206/53
    a) Unter Aufwand im Sinne des § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO sind Ausgaben zu verstehen, die das Maß des Notwendigen und Üblichen überschreiten und zu dem Gesamtvermögen und -einkommen des Schuldners in keinem angemessenen Verhältnis stehen (RGSt 70, 260; 73, 229; BGH 1 StR 671/51 vom 8. Januar 1952); unerheblich ist, ob ein entsprechender Gegenwert in das Vermögen des Schuldners gelangt ist oder nicht (RG GoltdArch 64, 115).
  • BGH, 05.06.1956 - 1 StR 89/56

    Rechtsmittel

    Der Aufwand ist übermäßig, wenn er der Leistungsfähigkeit des Schuldners nicht angemessen ist und über seine wirtschaftlichen Kräfte geht (RGSt 70/260; 73, 229; BGHSt 3, 23, 25 f) [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51].
  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 671/51
    Das Landgericht hätte darlegen müssen, welche Ausgaben, die der Angeklagte aus dem dem Zugriff der Konkursgläubiger unterliegenden Vermögen (RGSt 42, 278; 55, 30) für geschäftliche oder private Zwecke getätigt hat, das Maß des Notwendigen und Üblichen überstiegen und zu dem Gesamtvermögen und Einkommen der Kommanditgesellschaft - trotz der gutgehenden Holzgeschäfte (UA S 12) - in keinem angemessenen Verhältnis standen (vgl. RGSt 70, 260; 73, 229).
  • BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51

    Rechtsmittel

    Zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, dass für die Prüfung der Übermässigkeit eines Aufwandes die Gesamtvermögenslage des Gemeinschuldners massgebend ist und nicht, wie die Revision vorträgt, der Geschäftsumsatz (RGSt 70, 260; 73, 229).
  • BFH, 23.02.1951 - IV 15/51 S

    Wiedererrichtung der Finanzgerichte - Ablehnung der Vergünstigung für den

  • BGH, 10.03.1959 - 1 StR 682/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.02.1959 - 5 StR 574/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1953 - 5 StR 510/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.10.1954 - 3 StR 535/53

    Rechtsmittel

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